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Donnerstag, 8. August 2013

Reform des EU-Saatgutrechts

Nachrichten des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG) besagen:

Von der EU Kommission wurde am 6. Mai 2013 ein Entwurf zur Verordnung einer Neuregelung des Saatgutrechts vorgelegt. Alte/Regionale Obst-, Gemüse-,  Getreide-, insbesondere aber die Kulturpflanzenvielfalt in den Gärten und auf den Äckern Europas sind in Gefahr unterzugehen.

Ein bitterer Geschmack bleibt.

Der Anbau nicht lizenzierten Saat- und Pflanzgutes in Haus- und Kleingärten bleibt entgegen anfänglicher Befürchtungen laut EU weiterhin uneingeschränkt möglich. Aber der Tausch von Saatgut unter Haus- und Kleingärtner könnte erschwert werden, bleibt bisher aber noch möglich. Der Hobbygärtner, der alte, rare, regionale Pflanzensorten erwerben möchte kann diese auf Tauschbörsen und auf Raritätenmärkten erwerben.

Gartenfreunde bauen seltene Pflanzensorten an, doch erwerben sie zu einem großen Teil das entsprechende Saatgut in Gartencentern und Baumärkten. Dieser Fachhandel wiederum, darf nur Saatgut verkaufen, der ein teures Zulassungsverfahren durchlaufen hat, was z.B. beudeten könnte, das die Züchtung einer Tomatensorte bis zu € 12.000 kostet, die der Züchter nicht unbedingt im Stande sein wird aufzubringen. 

Die meisten der kleinen Saatgut-Hersteller können sich eine Lizenzierung nicht leisten und somit dominieren die großen Hersteller den Markt, was wiederum zu mehr und mehr Hybrid-Sorten führt, welche sich nicht vermehren lassen.

Was bedeutet denn hier nun Reform des EU-Saatgutrechtes?

Es verbleibt nach der Reform ein Empfinden von Misstrauen gegenüber der
EU-Reform des Saatgutrechts, was nicht einfach weggeredet werden kann und auch nicht unter den Teppich gekehrt werden darf. Es geht um uns Menschen. Es geht um unser Leben. Es geht um unser Land. Der Schöpfer hat den Menschen das Land übergeben zur Verwaltung und nicht einer einzigen Menschengruppe. Aufgepasst. Aufgepasst. 

Der BDG e.V. sieht nach wie vor den Bestand alter Saaten in Gefahr und setzt sich weiterhin für die Erhaltung der Sortenvielfalt ein. Die Kleingärtner setzen sich in beispielhaften Engagement für uns alle ein. Die Kleingärten sind nicht nur für die Naherholung gedacht sondern dafür, das die Kulturpflanzenarten erhalten bleiben. Über 2000 Kulturpflanzen-Arten werden von Kleingärnern angebaut.

 

EU säht Ärger - Kleingärtner fürchten um ihr Saatgut vom BR

 

 

 

 

 

 


http://www.kleingarten-bund.de/bundesverband/positionen/reform_des_europaeischen_saatgutrechts